Ingenieurdienstleistungen


Städte und Gemeinden tragen die Verantwortung für eine sichere Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung.
Kostendeckende Gebühren bzw. Preise dienen der langfristigen Funktionsfähigkeit der Wasserver- und Abwasserentsorgung und insbesondere der Erhaltung der dazu erforderlichen Infrastruktur.

Um Ver- und Entsorgungsnetze im Trink- und Abwasserbereich effektiver überwachen und betreuen zu können, ist es notwendig, große Datenmengen zu erfassen und zu verwalten. Doch welche Kosten können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, welche Kosten sind beitragsfähig? Welche Bestandsdaten von den Anlagen müssen dokumentiert werden? Wie lässt sich diese Menge an Daten verwalten, ohne von der schieren Menge an Informationen überwältigt zu werden?

Unterstützung kommunaler Auftraggeber


Die WTEB unterstützt kommunale Auftraggeber bei der rechtssicheren Erhebung von Gebühren und Beiträgen. Darüber hinaus ermöglichen die Netzinformationssysteme der WTE Betriebsgesellschaft mbH eine komfortable und schlüssige Erfassung aller nötigen Daten. Alle Leitungsinformationen stehen Ihnen digital dokumentiert zur Verfügung.

Das Leistungsspektrum der WTEB im Rahmen der Ingenieurdienstleistungen erstreckt sich von der geografisch gestützten Grundlagenermittlung über das Gebühren- und Beitragsmanagement bis hin zum Aufbau von Netzinformationssystemen und elektronischen Liegenschaftskatastern.

Als führender Dienstleister bietet die WTEB ihren Kunden kompetente Leistungen und qualifiziertes Fachpersonal. Unsere Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse in der Siedlungswasserwirtschaft, im Hoch- und Tiefbau-Engineering sowie im Bereich der Geschäftsbesorgung.

Grundlagenermittlung

Die WTEB übernimmt die grundstücksbezogene Grundlagenermittlung für folgende Aufgabenarten:

  • Gebühren- und Beitragskalkulationen in der Abwasserentsorgung inklusive des Gebührensplittings,
  • Gebührenkalkulationen in der Trinkwasserversorgung,
  • Beitragskalkulationen für Erschließungen und Straßenausbau inklusive einmaliger und wiederkehrender Straßenausbaubeiträge,
  • Kalkulationen privatrechtlicher Entgelte. 

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